Kosten des Zahnersatzes
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für jede Form des Zahnersatzes (auch für implantatgetragenen) einen sog. befundbezogenen Festzuschuss für die sog. Regelversorgung, d.h. abhängig vom "Zustand" des Gebisses ist eine bestimmte Form des Zahnersatzes gesetzlich vorgeschrieben ("Kassenlösung") und für diese Regelversorgung gibt es eine fixe Summe von der Krankenkasse als Zuschuss (Festzuschuss). Der Patient kann sich für eine andere ("bessere") Lösung als die Regelversorgung entscheiden, muss aber die Mehrkosten in voller Höhe selber tragen, d.h. der Festzuschuss erhöht sich in keinem Fall.
Für Patienten mit geringem Einkommen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung (!) in voller Höhe. Der Patient muss einen sog. Härtefallantrag bei seiner Krankenkasse stellen.
Für jeden Zahnersatz muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, ein sog. Heil-und Kostenplan. Wenn ein Bonusheft über 5 bzw. 10 Jahre lückenlos geführt wurde, erhöht sich der Festzuschuss um ca. 10 bzw. 15 Prozent.
Private Krankenversicherungen:
Auch für prviatversicherte Patienten empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag, weil die privaten Krankenkassen die Kosten
für Zahnersatz nicht in voller Höhe (in der Regel 80%) und nicht jede Form bezahlen.