Zemente (Silikat-, Phosphat-,)
GIZ (Glasionomerzmente)
Zemente werden als endgültiges Füllungsmaterial heute nicht mehr angewandt, sondern dienen nur noch als provisorisches Füllungsmaterial zur Überbrückung einer Wartezeit bis zur endgültigen Versorgung.
Glasionomerzemente und sog. modifizierte (verstärkte) Glasionomerzemente sind nach aktueller wissenschaftlicher Auffassung Langzeitprovisorien bzw. eine sog. Interimsversorgung (Zwischenversorgung unter 2 Jahren). Sie widersprechen somit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches ("ausreichend, zweckmässig, notwendig, wirtschaftlich") und dürften zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden (Auskunft der Rechtsabteilung der KZVB, auch "Der Böhmsche Rat in kzvb TRANSPARENT 20/2011), sondern können nur privat berechnet werden.
Der Kommentar von LIEBOLD/RAFF/WISSING zum BEMA, der meistens von Gerichten und KZVen anerkannt wird, schreibt: "Nach aktueller wissenschaftlicher Auffassung sind Glasionomerzemente derzeit nur als Interimsversorgung (Zwischenversorgung unter 2 Jahren) im Kaudruckbereich einzustufen.
Die American Dental Association verlangt über 4 (!) Jahre eine jährliche Verlustquote von <2,5 Prozent, um ein Material als dauerhafte Füllungen einsetzen zu können, (konventionelle) GIZ liegen weit darüber.
Prof. Frankenberger, ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet Füllungen, schreibt zum Thema GIZ (ZWP 4/2012): "Weder die Frakturresistenz ("Bruchwiderstand") noch die Abrasion (Abrieb) sind bislang als Brennpunkte entschärft".
Prof. Hickel mit der größten Datenbank weltweit für Füllungen erklärte auf unsere Anfrage zu Equia, dass klinische Studien laufen würden, es aber noch 1-2 Jahre dauern würde, bis Ergebnisee vorliegen.
Die Firma GC bewirbt im Gegensatz zu obigen Ausführungen eines ihrer Produkte Equia Fil (einen Glasionomer-Zement) damit, dass Füllungen aus diesem Material über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden konnen, d.h. Kassenleistung sind.